Haus & Grund Brackwede
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Mitgliederversammlung Haus & Grund Brackwede am 25.11.2021

100. Jahreshauptversammlung 2021


Tagesordnung 2021 mit dem PDF-Protokoll als Download

Mitgliederversammlung Haus & Grund Brackwede am 29.10.2019

99. Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede


JHV Brackwede 2019
Informationen zu Aktuellem der Verbandsarbeit und der Rechtsprechung standen nach den Regularien auf dem Programm der Mitgliederversammlung 2019 von Haus & Grund Brackwede am 29. Oktober im Restaurant „Civico 65 Taxbäume“ an der Hauptstraße.

Zuvor hatte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier die Mitgliederversammlung eröffnet und dazu Verbandsgeschäftsführerin Daniela Niermann als Gast und Referentin begrüßt und vorgestellt.
Nachdem Schriftführer Johann Wegener das Protokoll der letztjährigen Versammlung verlesen hatte, ließ der Vorsitzende die Vereinsaktivitäten im Geschäftsjahr 2018 Revue passieren.
Auch im vergangenen Jahr habe die Beratung der Mitglieder zu allen Themen rund um die Immobilie im Vordergrund gestanden.
Schatzmeister Heiko Glaser stellte die Finanzlage des Vereins dar. Die Kassenprüfer hatten dazu keine Beanstandungen, was zur einstimmigen Entlastung des Vorstandes führte.
Beate Bischoff und Wolfgang Kornfeld bleiben weiterhin Rechnungsprüfer; Stellvertreter bleibt Willy Landwehr.
Im Rahmen der Vorstandswahlen wurde Norbert Hoppe als stellvertretender Vorsitzender einstimmig wiedergewählt.
Als neue Beisitzerin wurde Christiane Möller einstimmig gewählt. Beisitzer bleiben zudem Annette Hoppe und Heiner Wiese.
Nach den Regularien informierte Verbandsgeschäftsführerin Daniela Niermann über aktuelle Schwerpunkte der Verbandsarbeit sowie über die neuen Mietverträge. Danach stellte sie neue Rechtsprechung vor. Schwerpunkte waren hierbei Kündigungen wegen Eigenbedarfs und Abrechnung der Betriebskosten.
Zwischendurch und in der Diskussion wurden einige Aspekte des Themenspektrums durch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch vertieft.

Mitgliederversammlung Haus & Grund Brackwede am 26. April 2018

98. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

JHV 2018

Die 98. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede fand am 26. April 2018 im Restaurant „Taxbäume“ an der Hauptstraße in Brackwede statt. Nach der Eröffnung der Versammlung begrüßte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier als Gast und Referenten Kriminalhauptkommissar Andreas Westerburg, der nach den Regularien zum Thema „Schützen Sie ihr Eigentum – Effektiver Einbruchschutz“ referierte.

Nachdem Schriftführer Johann Wegener das Protokoll der letztjährigen Versammlung verlesen hatte, ließ der Versitzende die Vereinsaktivitäten im Geschäftsjahr 2017 Revue passieren. Insbesondere die Beratung der Mitglieder zu allen Themen rund um die Immobilie habe wieder breiten Raum eingenommen. Mit Blick auf die Lage am Immobilienmarkt sprach Dr. Wehmeier auch die steigenden Kaufpreise wie auch die Schwierigkeiten, Handwerker für Bauleistungen zu finden, an.

Schatzmeisters Heiko Glaser stellte die Finanzlage des Vereins dar. Die Kassenprüfer hatten dazu keine Beanstandungen, was zur einstimmigen Entlastung des Vorstandes führte. Beate Bischoff und Wolfgang Kornfeld bleiben weiterhin Rechungsprüfer. Stellvertreter ist Willy Landwehr. Der Kassenbericht hatte allerdings auch deutlich gemacht, dass die vom Vorstand vorgeschlagene Erhöhung der Mitgliedsbeiträge erforderlich war. Die Erhöhung auf 41,00 € für Ein-/ Zweifamilienhäuser / eine Eigentumswohnung bzw. 51,00 € für Mehrfamilienhäuser / mehrere Eigentumswohnungen ab 2019 stimmten die Mitglieder zu.


Nach den zügig absolvierten Regularien gab Kriminalhauptkommissar Andreas Westerburg vom Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Bielefeld in seinem Vortrag etliche Hinweise dazu, wie man sich insbesondere durch einbruchsichere Beschläge im Fenster- und Außen- bzw. Wohnungseingangstüren aber auch schon mit kleinen technischen Maßnahmen vor Einbrüchen schützen kann.

Westerburg hatte zudem auch viele Tipps und Informationen dazu, nicht auf Trickbetrüger und Überrumpelung an der Haustür und am Telefon hereinzufallen. „Seien Sie misstrauisch und wählen Sie im Zweifel die 110, wenn Ihnen etwas nicht geheuer vorkommt“, so der Rat des Experten. In der Diskussion wurden einige Aspekte des Themas durch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch vertieft.

Mitgliederversammlung am 09.10.2018

Haus & Grund Brackwede: Satzung um Datenschutzregelung ergänzt


Datenschutz im Verein und bei der Vermietung

Aus Anlass der Einführung der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften mit der DSGVO im Mai hatte der Vorstand von Haus & Grund Brackwede im Oktober eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um die Vereinssatzung der DSGVO anzupassen. Informationen zum Datenschutz im Mietrecht rundeten die Versammlung ab.

Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier begrüßte die erschienenen Mitglieder wie auch Verbandsgeschäftsführer Jürgen Upmeyer als Referenten des Abends.
Alsdann erläuterte der Vorsitzende im Einzelnen den Vorschlag des Vorstandes, die Vereinssatzung um eine der DSGVO entsprechende Datenschutzregelung zu ergänzen.
Die vorgesehenen Regelungen wurden ausführlich diskutiert wurde und fanden die einmütige Zustimmung der Mitglieder.

„DSGVO – Was Vermieter wissen müssen“

Dies war nach dem offiziellen Teil der Mitgliederversammlung das Thema von Verbandsgeschäftsführer Jürgen Upmeyer.
„Seit dem 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Auch wenn sich die Verordnung hauptsächlich an Unternehmen richtet, sind auch private Vermieter von den neuen Regelungen betroffen. Denn auch sie verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten“, umriss Upmeyer die Bedeutung des Themas. „Und wer sich bisher noch nicht damit beschäftigt hat, sollte sich nun mit den Anforderungen vertraut machen. Denn bei Verstößen drohen Sanktionen durch die zuständige Landesdatenschutzbehörde.“

Welche Daten dürfen im Vorfeld eines Mietvertrages erhoben werden? Und wann sind personenbezogene Daten des Mieters nach Ende des Mietverhältnisses zu löschen? Dürfen Mieterdaten an Handwerker weitergegeben werden? Auf diese und weitere Fragen zum Datenschutz im Miet-recht ging Upmeyer ausführlich ein. Aber auch die den Mietern gegenüber bestehende Informationspflicht, was mit ihren Daten geschieht, wurde angesprochen.
„Nach dem Grundsatz: Alles, was nach der DSGVO nicht erlaubt ist, ist verboten, müssen Sie mit den erhaltenen Daten zurückhaltend umgehen“, fasste Upmeyer zusammen.
Zahlreiche Nachfragen aus dem Kreis der Mitglieder machten die Brisanz des Themas deutlich.

Mitgiederversammlung Haus & Grund Brackwede am 03.05.2017

97. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede


JHV 2017Die 97. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede fand am 03. Mai 2017 im Hotel-
Restaurant „Portofino“ an der Cheruskerstraße statt. Nach der Eröffnung der Versammlung begrüßte
Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier als Gast und Referenten Verbandsgeschäftsführer Jürgen
Upmeyer zum Thema „Aktuelle wohnungswirtschaftliche Fragen aus der Verbandsarbeit und
aktuelle Rechtsprechung“.

Nachdem Schriftführer Johann Wegener das Protokoll der letztjährigen Versammlung verlesen
hatte, ließ der Versitzende die Vereinsaktivitäten im Geschäftsjahr 2016 Revue passieren. Auch im
Jahr 2016 habe die Beratung der Mitglieder zu allen Themen rund um die Immobilie im Vordergrund gestanden. Einige Themen, so z.B. Betriebskosten, seien echte Dauerbrenner.

Dr. Wehmeier wies auch auf die erfolgreiche Verbandsarbeit auf Bundes- und Landesebene hin.

In Vertretung des neuen Schatzmeisters Heiko Glaser, der verhindert war, stellte Amtsvorgänger
Heiner Wiese die Finanzlage des Vereins dar. Die Kassenprüfer hatten dazu keine Beanstandungen,
was zur einstimmigen Entlastung des Vorstandes führte. Beate Bischoff und Wolfgang Kornfeld
bleiben weiterhin Rechungsprüfer. Stellvertreter ist Willy Landwehr.

Nach den zügig absolvierten Regularien informierte Verbandsgeschäftsführer Jürgen Upmeyer über
aktuelle Schwerpunkte der Verbandsarbeit, insbesondere mit Blick auf die Bundestagswahl und die
Landtagswahl in NRW. Stehen doch hier wie dort die Positionen der Parteien zur künftigen
Wohnungspolitik im Fokus der privaten Eigentümer.

Erläuterungen zu aktuellen Urteilen, die für die Vermietungspraxis wichtig sind, ergänzten die
Ausführungen. Zwischendurch und in der Diskussion wurden einige Aspekte des Themenspektrums
durch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch vertieft.

Der Vorstand nach der 1. Vorstands-Sitzung 2017

Vorstand von Haus und Grund Brackwede 2017

Vorstand OV Brackwede 2017

Hauptversammlung 2016

96. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

Vorstand OV Brackwede 2016Die 95. Jahreshauptversammlung unseres Vereins fand am 19.04.2016 im Gasthaus "Vier-Tax-Bäume" in Brackwede, Hauptstr. 65 ab 18:35 Uhr statt. In diesem Jahr fanden umfangreiche Neuwahlen zum Vorstand statt. Es endete die Wahlperiode des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Schatzmeisters und einer Beisitzerin. Es wurden wiedergewählt als Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier, als Schriftführer Johann Wegener, als als Beisitzerin Annette Hoppe. Neu in den Vorstand wurde als Schatzmeister Heiko Glaser und als weiterer Beisitzer Heiner Wiese gewählt. Als Rechnungsprüfer wurden Herr Kornfeld und Frau Bischoff wowie als stellvertretender Rechnungsprüfer Herr Landwehr gewählt. Alle gewählten Funktionsträger/innen nahmen die Wahl an.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Hauptversammlung stand neben den Regularien (Bericht des Vorstandes, Kassen- und Finanzplan, Rechnungsprüfung, Wahlen zum Vorstand) ein Impulsreferat zum Thema "Wohnraum für Flüchtlinge / Vermieten an Flüchtlinge". Die Referenten Jens Hagedorn (Bauamt Stadt Bielefeld) und Stefan Keseberg (Sozialamt Stadt Bielefeld) erläuterten einerseits die derzeitige Wohnungssituation im Bereich der Stadt Bielefeld und insbesondere die Auswirkungen des Flüchtlingsstroms auf die Bedarfslage nach Wohnraum. Des Weiteren wurde das von der Stadt Bielefeld entwickelte ordnungsbehördliche Beschlagnahmeprinzip, das ausschließlich im Einvernehmen mit Haus- und Wohnungseigentümern praktiziert wird, erläutert. Die Referenten standen danach noch für eine rege Diskussion und für die Beantwortung verschiedener Fagen zur Verfügung.

Hauptversammlung 2015

95. Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

Vorstand und Referenten 2015Die letzte Hauptversammlung unseres Vereins fand am den 21. April 2015 (Dienstag), ab 18:30 Uhr, in der Geschäftsstelle der Sparkasse Bielefeld-Brackwede, Hauptstraße 102-108 statt! Im Rahmen der Hauptversammlung 2015 wurde als Nachfolger von Hermann Vorwerk aus Schloß Holte (1996-2015) Norbert Hoppe aus Brackwede als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Als Beisitzerin im Vorstand wurde Frau Brigitte Schultz aus Senne wiedergewählt.

Als Thema der Hauptversammlung 2015 standen "Modernisierungsmaßnahmen rund um die Immobile und ihre Finanzierung" auf der Tagesordnung. Es referierten von der Sparkasse Bielefeld Claudia Grüter, Bankbetriebswirtin Immobilieninvestments und Bauträger sowie Dirk Twelker, Sparkassenbetriebswirt und Leiter Beratungszentrum der Sparkasse Brackwede & Senne.

Im Referat wurden insbesondere die Restriktionen und Förderbedingungen für energieeffizentes Sanieren und altersgerechtes Umbauen betrachtet, wobei die aktuellen Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung mit KfW-Mitteln und/oder der regulären Kredit- und Eigenfinanzierung verglichen und diskutiert wurden. Das vor Foto zeigt die aktuelle Besetzung des Vorstandes von Haus und Grund Brackwede sowie die beiden Referenten der Sparkasse Bielefeld (von links:(Heiner Wiese, Schatzmeister; Brigitte Schultz, Beisitzerin; Dirk Twelker und Claudia Grüter, Sparkasse Bielefeld; Annette Hoppe, Beisitzerin; RA Johann Wegener, Schriftführer; Dr. Werner Wehmeier, Vorsitzender und Norbert Hoppe, stv. Vorsitzender).

Hauptversammlung 2014

94. Jahres-Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

Vorstand 2014Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am 05. Mai 2014 in der Geschäftsstelle der Sparkasse Bielefeld-Brackwede ab 18:30 Uhr statt. In diesem Jahr fanden bis auf die Neuwahl der Rechnungsprüfer keine Vorstandswahlen statt. Der Vorstand berichtete über die Vereins- und Verbandsaktivitäten im Jahr 2013. Die Kasse und die Finanzplanung für das lfd. Jahr wurde von der Rechnungsprüfung geprüft und die Ergebnisse ohne Beanstandungen von de Versammlung genehmigt.

Unter dem "Titel Risiken rund ums Haus einschätzen und gestalten" stellte Manfred Thelen als Referent von der Sparkasse Bielefeld verschiedene Varianten des Gebäudeschutzes und der Absicherung vor. Ein Muss für jeden Eigentümer sieht der Geschäftsführer der Finanzdienste der Sparkasse Bielefeld in der Gebäudeverischerung sowie der Grundstückshaftpflichtversicherung.

"Aber dabei muss ich mich immer fragen, welche Leistungen enthalten sind, und welche fehlen", sagte Thelen. "Vor allem bei alten Versicherungen sind Elementarschäden teilweise nicht abgedeckt." Gerade in jüngster Zeit seien aber durch Klimawandel vermehrt Hagelschäden oder Überflutungen aufgetreten, die in vielen Fällen nicht abgedeckt seien. "Und wenn ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach habe, muss ich sie auch zusätzlich versichern, denn die neuen Energiegewinnungsmethoden sind in den alteren Versicherungen nicht enthalten", erklärte der Referent. Nach dem Referat entwickelte sich noch eine rege Diskussion zum Thema rund um den sinnvollen Versicherungsschutz von Haus und Grund.

Hauptversammlung 2013

93. Jahres-Hauptversammlung von Haus und Grund Brackwede

Die diesjährige Hauptversammlung fand am 10. Juni 2013 im Hotel Wiebracht in Bielefeld-Brackwede ab 18:30 statt. Nach dem Bericht des Vorstandes und dem Kassenbericht durch den Schatzmeister wurde der Vorstand auf Antrag der Rechnungsprüfer entlastet. Das langjährige Vorstandsmitglied Dipl.-Kfm Steuerberater Manfred Tietz ist aus dem Vorstand aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Eine Neuwahl ist nach der Satzung nicht erforderlich, da Beiratsmitglieder in ausreichender Zahl im Vorstand vertreten sind.

In diesem Jahr diskutierte die Versammlung die Auswirkungen der Mietrechtsreform auf die private Vermietungspraxis. Die Diskussion wurde durch das Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Johann Wegener mit einem Impuls-Referat eingeleitet. Die im Gesetz vorgesehenen Änderungen, insbesondere zur Bekämpfung des Miet-Nomadentums und der energetischen Modernisierung mit der damit verbundenen Möglichkeit einer Mietzinserhöhung waren ebenso Gegenstand des Vortrages, wie auch eine kurze Darstellung des Wärme-Contracting und des "Münchner Modells".

Hauptversammlung 2012

92. Hauptversammlung Haus & Grund Brackwede 2012

Nach dem Jahres- und dem Kassenbericht des Vorstandes standen in diesem Jahr auch Neuwahlen für Vorstandspositionen an. Es wurde als Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier, Herman Vorwerk als stellvertretender Vorsitzender, RA Johann Wegener als Schriftführer, Heiner Wiese als Schatzmeister und Annette Hoppe als Beisitzerin wiedergewählt.

Das Thema der diesjährigen Hauptversammlung wurde vom Verbandsgeschäftsführer Jürgen Upmeyer eingeleitet, der vor allem mit den aktuellen Fragen aus der Verbandsarbeit, u. a. zu den Voraussetzungen von Mietminderungen bei energetischer Gebäudesanierung. die Vereinfachung der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, zur Trinkwasserverordnung und zum Gesetzgebungsstand der Dichtheitsprüfungen von Abwasserkänälen in NRW beschäftigte. Im weiteren Verlauf referierte Bezirksschornsteinfegermeister Frank Diekmann über die Neuerungen aus dem Schornsteinfegerwesen, insbesondere erfolgten Hinweise zu den neuen Feuerstättenbescheiden, der Tätigkeit der Schornsteinfeger im Bereich der Kehr- und Messtätigkeiten sowie der Installation von Rauchmeldern in Wohnungen, die demnächst in allen Gebäuden zur Pflicht werden. Der Versammlungsleiter danke den Referenten und den Teilnehmern für die rege Diskussion.

Hauptversammlung 2011

91. Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede 2011

In seinem Geschäftsbericht führte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier aus, dass auch im 90. Vereinsjahr die individuelle Beratung der Mitglieder in allen Fragen des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzes in der Geschäftsstelle in Brackwede, Gotenstraße 12, die Hauptarbeit eingenommen hat. Dabei nimmt das Gespräch mit sachkundigen Mitarbeitern in der Geschäftsstelle eine wichtige Funktion ein. Viele Fragen der Mitglieder konnten so ohne nachhaltigen Kostenaufwand im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten für die Mitglieder problemlösend beantwortet oder mindestens die Risiken sachkundig vorher abgeschätzt werden.

Direkt nach den Regularien - diesmal ohne Vorstandswahlen – stand das brandaktuelle Thema „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen“ im Mittelpunkt des Abends. Frau Hautpmeier-Knak vom Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld verdeutlichte in ihrem Eingangs-Referat die derzeitige landesrechtliche, aber auch die örtliche satzungsmäßige Lage in der Stadt Bielefeld.

Mit plastischen Beispielen in Wort, Bild und Schaubildern verstand es Frau Hauptmeier-Knak die Haus- und Wohnungseigentümer des Bielefelder Südens anschaulich die Problematik „Alles Dicht oder Nicht“ zu verdeutlichen. Zunächst ging sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes und die abgeleiteten Satzungsregelungen der Stadt ein. Danach muss jeder Hauseigentümer mit einer Abwasserleitung auf seinem Grundstück nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und des jeweiligen Landeswassergesetzes die entsprechenden Vorschriften beachten. Nach dem NRW-Landeswassergesetz § 61a von 2007 besteht die Verpflichtung der Eigentümer die Abwasserleitungen auf seinem Grundstück auf Dichtheit fachberecht alle 20 Jahre prüfen zu lassen. Für die bestehenden Leitungen muss grundsätzlich die Erstprüfung bis zum 31.12.2015 abgeschlossen sein.

Gerade dieser enge Zeitkorridor wird aktuell als nicht umsetzbar angesehen und soll auch in Bielefeld nunmehr bis zum Jahr 2023 örtlich und zeitlich gestreckt werden. Hierfür wird bis zum Jahresende ein Fremdwassersanierungskonzept für Bielefeld erarbeitet, dh. nach Abschluss der Prüfungen in den Wasserschutzgebiete der Stadt bis 31.12.2012 (Gadderbaum, Sennestadt, Ummeln, Werther-Kirchdornberg) werden dann alle restlichen Abwasserleitungen nach diesem Konzept örtlich und zeitlich bis zum Jahr 2023 gestreckt.

Zu Prüfen sind nur die Schmutzwasserleitungen auf dem eigenen Grundstück einschließlich der unzugänglich verlegten Leitungen im überbauten Bereich. Prüfgrenze nach Bielefelder Satzung ist die Grundstücksgrenze. Geprüft wird entweder mit Wasserdruck, mit Luftdruck oder durch eine TV-Inspektion. Eine fachmännische Beratung gerade bei alten Leitungssystemen ist dem Grundstückseigentümer zu empfehlen. Auch Kooperationen mit Grundstücksnachbarn sind aus Kostengründen sinnvoll.

Alle Eigentümer werden mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf von der Stadt schriftlich mit Fristangabe benachrichtigt. Erst dann sollte der einzelne Eigentümer in das Prüfungsverfahren seiner Abwasserleitung einsteigen. Zugesichert wurden – wenn gewünscht - persönlichen Beratung und ständige aktuelle Information über die Internetseite des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld (www.umweltbetrieb-bielefeld.de).
Eine lebhafte Diskussion entbrannte über den Sinn oder Unsinn dieser einseitig für NRW vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung, deren Kosten sich auf 300-500,- EUR für ein Einfamilienhaus belaufen. Hinzu kommen noch die Kosten für vollständig zu erbringende Dokumentation mit genauem Lageplan der Leitungen. Jeder Hauseigentümer weiß, wenn Abwasserleitungen verstopft und damit im echten Sinne dicht sind, müssen sie zwangsweise saniert werden. Kosten einer evtl. Teil- bzw. Totalsanierung belaufen sich dann schnell auf 5.000 - 10.000 EUR. Mit ähnlichen Zahlen muss der Eigentümer bei undichten Kanälen rechnen. Auch hier gilt: Nichts überstürzen, fachliche Beratung einholen und strenges kaufmännisches Kalkül - wie bei jedem Investment - bewahren.

Generell gilt: Defekte Leitungen müssen saniert werden! Die Kommune sollte jedoch nur den Standard abverlangen, den sie auch bei ihren eigenen Abwasserleitungen anlegt. Nur Rohre, die Schmutzwasser ableiten sind auf Dichtheit zu prüfen. Die Grundstückseigentümer sind die Kunden der Stadt, ihre Bedenken und Anregungen sind ernstzunehmen. Die rechtlich möglichen Fristverlängerungen sind voll auszuschöpfen. Aufgrund des hohen Anteils älterer Abwasserleitungen sind nicht nur ökologische, rechtliche und technische sondern auch soziale und finanzwirtschaftliche Fragen einzubeziehen. Wohn- und Lebensraum muss auch weiterhin bezahlbar sein. Was nützt dem Bürger ein total perfektes runderneuertes Kanalsystem, wenn oberirdisch die noch wichtigere energetische Haussanierung mehr und mehr auf der Strecke bleibt. Deshalb muss aus der Sicht des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Brackwede e.V. mit aktuell 700 Mitgliedern die Kanalprüfung zeitlich und sachlich mit Augenmaß betrieben werden.

Mit Hinweisen, zur bevorstehenden Verbandsversammlung OWL in Bielefeld und dem geplanten Vereinsausflug am 15.06.2011 (Mittwoch) zum Kloster Dalheim klang die Mitgliederversammlung aus. Buchungen zum Vereinsausflug können in der Geschäftsstelle in der Gotenstr. 12 telefonisch oder auch persönlich vorgenommen werden.

Hauptversammlung 2010

90. Hauptversammlung von Haus & Grund Brackwede 2010

In seinem Geschäftsbericht führte Vorsitzender Dr. Werner Wehmeier aus, dass auch im abgelaufenen Jahr wieder die individuelle Beratung der Mitglieder in allen Fragen des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzes in der Geschäftsstelle in Brackwede, Gotenstraße 12, die Hauptarbeit eingenommen hat. Dabei nimmt das Gespräch mit sachkundigen Mitarbeitern in der Geschäftsstelle eine wichtige Funktion ein. Viele Fragen der Mitglieder konnten so ohne nachhaltigen Kostenaufwand im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten für unsere Mitglieder problemlösend beantwortet oder mindestens die Risiken sachkundig vorher abgeschätzt werden.

Nach den Regularien und der Wiederwahl von Frau Brigitte Schultz als Beisitzerin im ehrenamtlichen Vorstand, stand das Thema „Schimmelpilzbefall – Wird Lüften Vermieter-Sache?“ im Mittelpunkt des Abends. Zum Thema referierte Hans Westfeld aus Bielefeld, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Schimmelpilze in Innenräumen, Gebäude-Energieberater. In seinen Ausführungen ging der Referent zunächst auf die rechtlichen Vorgaben der neuen Energieeinsparverordnung ein. Sie regelt bekanntlich die Belange des energiesparenden Bauens und stellt erneut erhöhte Anforderungen an die Altbau-Sanierung. Die z.Zt. gültige sog. EnEV 2009 löst die bisherige EnEV 2007 ab und verschärft die energetischen Anforderungen an alten und neuen Gebäuden ganz erheblich. Diese einseitig auf Wärmedämmung ausgerichteten gesetzlichen Vorgaben haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Raumklima der Wohnungen, wenn bei einer energetischen Sanierung nicht gleichzeitig die pysikalischen Zusammenhänge von Wärme und Feuchtigkeitsbildung bei verstärkt luftdicht geschlossenen Wohneinheiten beachtet werden.

Mit plastischen Beispielen in Wort, Bild und Schaubildern verstand es Hans Westfeld sehr anschaulich die Problematik einer einseitigen Wärmedämmung ohne ausreichende Be- und Entlüftung mit erhöht feststellbarer relativer Luftfeuchtigkeit verbunden mit verstärkter Schimmelbildung in Wohnräumen ( insbesondere in niedrig temperierten Schlafzimmern, Bädern mit zeitweiser hoher Feuchtebildung) aufzuzeigen. Er führte aus, dass bei einer ganzheitlichen und integrierten Betrachtung einer energetischen Sanierung unter Einbeziehung einer lebensnotwendigen und rechtlich vorgeschriebenen Belüftung von Wohnraum nicht unbedingt zu unwirtschaftlichen Mehrkosten führen muss.

Anhand von praktischen Fällen erklärte der Referent eindrucksvoll fehlerhaftes Vorgehen und dazu passende effiziente Beispielrechnungen, die eine kontrollierte Be- und Entlüftung ohne Schimmelpilzbefall von Wohnanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sicherstellen. Das Schimmelbildungsproblem ist nach Meinung von Hans Westfeld ein vermeidbarer Fehler, der jedoch immer wieder – auch bei Einsatz von professionellen Bauplanern im Alt- wie Neubau nicht immer richtig eingeschätzt wird. Dies führt oftmals in der Folge zu rechtserheblichen Mängeln an einer Wohnanlage. Rechtstreitigkeiten zwischen Bauplaner und Immobilienbesitzer bzw. Mieter und Vermieter sind dann vorprogrammiert.

In der Diskussion kam natürlich schnell die Frage unter den Mitgliedern auf: „“Was tun, wenn sich der Schimmel schon durch mangelhaftes Lüften in der Wohnung ausgebreitet hat?“ Auch hierzu gab der Referent interessante Hinweise zum nachträglichen wirtschaftlich vertretbaren Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüstungs-Anlage in einseitig energetisch sanierten Wohngebäuden. Die Kosten pro Wohnung sind vertretbar, amortisieren sich in überschaubaren Zeiträumen und führen gleichzeitig zu einer geregelten automatisierten Zwangsbe- und -entlüftung unter Einschluss einer optimalen Wärmerückgewinnung. Nur durch automatisierte Technik und nicht durch manuelle Handlungsanweisungen für Mieter in Hausordnungen lasse sich schlüssig und rechtlich sauber das leidige Lüftungsproblem nachhaltig für alle Beteiligten regeln, so die Schussfolgerung des Referenten.

Mit Hinweisen, zur bevorstehenden Verbandsversammlung in Bad Oeynhausen und dem geplanten Vereinsausflug am 09.06.2010 (Mittwoch) nach Versmold klang die Mitgliederversammlung aus. Buchungen zum Vereinsausflug können in der Geschäftsstelle in der Gotenstr. 12 telefonisch oder auch persönlich vorgenommen werden.